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10.10.2019

ExpertenTipp: Harte Bedachung

Harte Bedachung und Widerstand gegen Flugfeuer und strahlende Wärme

Regelmäßig treffen Architekten bei der Planung eines Gebäudes auf die brandschutztechnische Anforderung „Harte Bedachung“. Diese Forderung findet ihren Ursprung in § 32 der Musterbauordnung MBO, in der es heißt:

„Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lange widerstandsfähig sein. Bis auf wenige Ausnahmen, die in der MBO definiert sind, gilt diese Anforderung für die meisten Gebäude in Deutschland.“

Als „Harte Bedachung“ wird demnach eine Dachkonstruktion bezeichnet, die nach ihrer Bauart und den verwendeten Bauprodukten diesen „Widerstand gegen Flugfeuer und strahlende Wärme“ gewährleistet.

National ist das in der DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen näher bestimmt. Zu ihr gehören Dacheindeckungen, die als geregelte Bauprodukte in Teil 4 der Norm unter 11.4.3 bzw. 11.4.5  genannt sind. Grundsätzlich gilt die Anforderung „Harte Bedachung“ als erfüllt,

  • wenn Bedachungen aus nicht brennbaren Materialien der Baustoffklasse A (Ziegel, Beton etc.) hergestellt werden,
  • wenn Bedachungen aus einem mindestens 0,5 mm dicken Metallblech ausgeführt werden,
  • wenn auf beliebige Bedachungen eine min. 5 cm dicke Kiesschüttung der Körnung 16/32 aufgebracht wird,
  • wenn beliebige Bedachungen mit einem Belag aus min. 4 cm dicken Betonwerksteinplatten oder anderen mineralischen Plattenmaterialien belegt werden.

Auch Gründächer sind als Bedachung nur dann zulässig, wenn sie gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sind. Dabei sind Dächer mit Intensivbegrünung und regelmäßig gepflegte Dachgärten prinzipbedingt als widerstandsfähig einzustufen. Bei extensiv begrünten Dächern, die sich durch überwiegend niedrige Pflanzen wie Gras oder Sedum auszeichnen, sind zusätzliche Maßnahmen gegen eine Brandentstehung durch Flugfeuer oder strahlende Wärme zu treffen. Extensive Gründächer entsprechen deshalb den Anforderungen der „Harten Bedachung“ nur, wenn unter anderem:

  • eine ≥ 3 cm dicke Schicht Substrat mit einem Anteil von höchstens 20 Gew.% organischer Bestandteile vorhanden ist,
  • vor Öffnungen in der Dachfläche und vor Wänden mit Öffnungen ein ≥ 0,50 m breiter Streifen aus massiven Platten oder Grobkies angeordnet ist oder die Brüstung der Wandöffnung ≥ 0,8 m über Oberkante Substrat liegt.

Andere Bedachungen wie Flachdachsystemaufbauten müssen nach DIN 4102 Teil 7 durch Brandprüfungen nachgewiesen werden. Alternativ erfolgt dieser Nachweis nach der TS 1187 in Verbindung mit der DIN EN 13501-5. Dazu werden die Dachsysteme mit allen erforderlichen Schichten nachgebaut und unter verschiedenen Prüfdachneigungen in einem Prüfinstitut der Brandprüfung unterzogen.

Nach abschließender Bewertung der normativ festgeschriebenen Parameter erstellt das Prüfinstitut bei bestandener Prüfung ein Prüfzeugnis, das die Verwendbarkeit des Flachdachsystems hinsichtlich der „Harten Bedachung“ nachweist.

Hier gibt es den Expertentipp als PDF zum Download.



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