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11.05.2021

Expertentipp Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte

Bei allen Dächern mit Abdichtungen treten neben abhebenden Windsogkräften auch Horizontalkräfte in der Abdichtungsebene auf.

Bei allen Dächern mit Abdichtungen treten neben abhebenden Windsogkräften auch Horizontalkräfte in der Abdichtungsebene auf. Diese horizontalen Kräfte sind abhängig von der tragenden Unterkonstruktion des Flachdachaufbaus, von der verwendeten Wärmedämmung, einer eventuell vorhandenen Auflast und allgemein der Abdichtungsbauart. Die horizontal in Ebene der Abdichtung auftretenden Kräfte können unter anderem zu Spannungen, Randspaltenbildung bei Wärmedämmschichten, Faltenbildung und schlimmstenfalls Rissen in der Abdichtung führen. 


Die beiden Regelwerke „DIN 18531 (Ausgabe 7/2017)“ und „Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie Ausgabe Dezember 2016 mit Änderungen November 2017 und Mai 2019“ haben in Bezug auf die Regelungen zur Randfixierung unterschiedliche Ansätze. So fordert die Flachdachrichtlinie ein Randfixierung bei:
-    Unterkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen
-    nagelbaren Unterlagen (z.B. Dachschalung)
-    einlagigen Abdichtungen
-    Dachaufbauten mit leichtem Oberflächenschutz (z.B. beschieferte Bitumenoberlagsbahn) und Hartschaumdämmstoffen aus expandiertem Polystyrol (EPS) mit einer Druckfestigkeit kleiner 150 kPA 

Die DIN 18531 verlangt eine Randfixierung bei   

-    lose verlegten einlagigen Abdichtungen,
-    bei Unterkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen (außer bei vollflächig verklebtem Schichtaufbau mit Schaumglas),
-    bei Dachaufbauten ohne schweren Oberflächenschutz und Wärmedämmstoffen aus Hartschaum, die mit Kaltklebstoff mit Nachklebeeffekt verklebt sind.

Zur Lastaufnahme der in der Abdichtungsebene entstehenden Horizontalkräfte ist die Dachabdichtung an Dachrändern, Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen, Bewegungsfugen, Lichtkuppeln, Lichtbändern, Neigungswechseln usw. (detaillierte Beschreibungen siehe entsprechendes Regelwerk) an der tragenden Unterkonstruktion zu befestigen.
Diese Befestigung muss in der Ebene der Abdichtung erfolgen. Nur so ist die volle statische Wirksamkeit gegeben. Einbinden oder Einklemmen in höher liegende Randprofile oder Randabdeckungen und Verklebungen sind keine Befestigungen in diesem Sinne.


Mögliche Befestigungsarten sind die lineare Befestigung (in Reihe angeordnete Einzelbefestiger) oder die Linienbefestigung mittels Metallbändern, Verbundblechen oder Metallprofilen, wie z.B. die SOPREMA Flagon Befestigungsschiene. Beide Befestigungsarten sind mit mindestens drei für die jeweilige Unterkonstruktion geeigneten Befestigern je Meter zu planen und auszuführen.



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