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Experten-Tipp: Anschlüsse mit Flüssigkunststoffen
Ausführung von Wand-, Attika- und Balkontüranschlüssen mit Flüssigkunststoffen
Gemäß der aktuellen Flachdachrichtlinie sind die Anschlussbereiche von genutzten Dachflächen gegen mechanische Beschädigungen zu schützen. Dafür eignen sich zum Beispiel Schutz- oder Abdeckbleche, Steinplatten oder ähnliche Verkleidungen.
Unter baupraktischen Bedingungen sind diese Schutzmaßnahmen eher unbeliebt, da hier bauliche Maß- und Verarbeitungstoleranzen wie beispielsweise zu große Fugen oder leicht schief sitzende Abdeckbleche häufig zu Beanstandungen und Reklamationen seitens der Bauherrschaft führen.
Bei Flüssigkunststoffbelägen mit systemintegrierter Nutzschicht herrschte bislang eine gewisse planerische Unsicherheit, ob man diese Nutzschicht, die ja in der horizontalen Fläche den oberflächenfertigen und hochbelastbaren fertigen Nutzbelag darstellt, im Anschlussbereich mit einer Schutzmaßnahme der oben beschriebenen Art gleichsetzen darf.
Seitdem in der neuesten Fassung der Flachdachrichtlinie von Mai 2019 die Detailskizzen des Anhangs II komplett überarbeitet wurden und damit der Anhang II komplett neu gefasst wurde, ist diese Frage nun beantwortet.
Werden Flüssigkunststoffe mit systemintegrierter Nutzschicht geplant und ausgeführt, sind keine weiteren Schutzmaßnahmen im Anschlussbereich nötig. Auch eine zusätzliche mechanische Befestigung gegen Abrutschen, wie bei Abdichtungen aus bahnenförmigem Material gefordert, ist bei Flüssigkunststoffen nicht erforderlich.
Abb. II.6.6: Terrassentüranschluss mit Entwässerungsrinne Anschlusshöhe ≥ 5 cm Ausführung mit Flüssigkunststoff (im Anschlussbereich mit systemintegrierter Nutzschicht)
Fragen?
Bei weitergehenden Fragen zur Detailausbildung, zum Aufbau der Funktionsschichten sowie zur Vorbereitung und erforderlichen Beschaffenheit des Untergrundes im Anschlussbereich wenden Sie sich gern an die SOPREMA Anwendungstechnik:
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