SOPREMA GmbH

Teilnahmebedingungen "Manni macht's möglich"

1. Ausrichter/Allgemeines

1.1 Veranstalter

Veranstalter der Sponsoringaktion “Manni macht’s möglich” ist die SOPREMA GmbH, Mallaustr 59, Mannheim.

1.2 Disclaimer zur Verwendung genderneutraler Sprache

Zur besseren Lesbarkeit wird im weiteren Verlauf das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter und Identitäten.

1.3 Sponsoringsumme

SOPREMA stellt einen Betrag von 15.000 Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung. Dieser wird zu gleichen Teilen an zehn als gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen oder Initiativen aus der Region Westerwald zur Förderung eines sogenannten Mammutprojekts gegeben.

1.4 Teilnahme

Teilnehmen kann jede gemeinnützige Organisation aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Soziales mit Sitz im unter Punkt 2.2 genannten Postleitzahlengebiet. Mitglieder der Jury dürfen keine Projektanträge einreichen.

1.5 Auswahl durch eine Jury

Nach dem Ende der Bewerbungsphase begutachtet eine fünfköpfige Jury die eingereichten Förderanträge und wählt die Förderprojekte aus. Die Jury setzt sich zusammen aus zwei Vertretern der SOPREMA GmbH und drei geladenen Vertretern der Region Westerwald.

2. Teilnahmebedingungen 

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen 

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklären sich die teilnehmenden Institutionen mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden. 

2.2 Förderkriterien

Die SOPREMA fördert gemeinnützige Projekte, die den Menschen im Westerwald unmittelbar zugutekommen.

Das Förderprogramm ist überkonfessionell ausgerichtet. Ausgeschlossen sind Projekte, die eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.

Nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der SOPREMA schaden. Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

Die geförderten Projekte/Vereine/Institutionen haben ihren Sitz in der Region Westerwald innerhalb der Postleitzahlengebiete 35606, 35619, 35630, 35638, 35683, 35684, 35685, 35686, 35687, 35688, 35689, 35708, 35745, 35753, 35756, 35759, 35764, 35767, 35781, 35792, 35794, 35796, 35799, 56203, 56206, 56235, 56237, 56242, 56244, 56249, 56269, 56271, 56276, 56410, 56412, 56414, 56422, 56424, 56427, 56428, 56457, 56459, 56462, 56470, 56472, 56477, 56479, 57072, 57074, 57080, 57234, 57290, 57299, 57518, 57520, 57537, 57548, 57555, 57562, 57567, 57578, 57580, 57583, 57584, 57586, 57610, 57612, 57614, 57627, 57629, 57636, 57639, 57642, 57644, 57645, 57647, 57648, 65549, 65552, 65553, 65554, 65555, 65556, 65558, 65582, 65589, 65594, 65599, 65604, 65606, 65614, 65620, 65624 und 65627.

2.3 Bewerbung und Vergabe der Fördersumme

2.3.1 Kosten

Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen zur Bewerbung ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.

2.3.2 Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.soprema.de/mannimachtsmöglich.

Dabei müssen sowohl die gemeinnützige Organisation als auch das geplante Projekt unter Verwendung der Fördersumme beschrieben werden. Dies kann entweder schriftlich oder mit einem Audio- bzw. Videobeitrag erfolgen. Jede Organisation darf sich lediglich einmal über eine vertretungsberechtigte Person bewerben. Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Die Bewerbungsunterlagen werden auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft.

Die Gewinnerprojekte werden im Rahmen einer Veranstaltung am Produktionsstandort Hof/Oberroßbach, Mammutfeld 1 geehrt. Des Weiteren werden die Mammutprojekte auf der Webseite der SOPREMA, über ihre Social-Media-Kanäle und in der regionalen Presse vorgestellt. Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen inklusive Bild- oder Videomaterial keine Rechte Dritter verletzen sowie keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.

2.3.3 Nutzung

Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die SOPREMA übertragen. Außerdem wird der SOPREMA das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung der Teilnehmenden im Rahmen dieser und zukünftiger Sponsoring-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Preisverleihung und die Nutzung dieser Bilder durch die SOPREMA.

2.3.4 Zeitraum

Der Zeitraum für die Bewerbungen der Vereine beginnt am 15.06.2024 und endet am 31.08.2024. Die Auswahl der Mammutprojekte findet bis zum 30.09.2024 statt, die Vorstellung der Preisträger und die Übergabe der Fördersumme im Oktober 2024.

2.4 Benachrichtigung und Geldübergabe

Die teilnehmenden Vereine der Sponsoringaktion werden Anfang Oktober 2024 per E-Mail informiert. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt anschließend auf das vom Verein bei der Bewerbung angegebene Konto. Nach Erhalt der Fördersumme verpflichtet sich der Verein, der SOPREMA GmbH eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) oder Rechnung zu übermitteln.

Kommt das geförderte Projekt nicht zustande, behält sich die SOPREMA GmbH vor, die Fördersumme zurückzufordern. Das Sponsoring versteht sich als einmalige Unterstützung, aus der sich kein Anspruch auf eine dauerhafte Förderung ableiten lässt.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die SOPREMA GmbH behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch Teile davon unbeschadet der Rechte der bisherigen Teilnehmer und unter Beachtung von Zumutbarkeitskriterien ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden – insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Die SOPREMA GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Sponsoring-Aktion entstehen können, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens SOPREMA zurückzuführen.

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der SOPREMA GmbH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Sponsoring-Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die SOPREMA im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet.

Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten sowie gesetzlich geltenden Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden. Jeder Bewerber stellt die SOPREMA mit seiner Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus den Angaben der Bewerber hergeleitet werden könnten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die SOPREMA GmbH von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzureichen, an denen er die Rechte besitzt, und hat sicherzustellen, dass deren Nutzung im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstößt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden. Die SOPREMA kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden und übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die SOPREMA GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich für die Durchführung der Sponsoring-Aktion. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Abwicklung der Sponsoring-Aktion erforderlich.

Dazu zählt auch, dass die SOPREMA GmbH sich vorbehält, auf eigenen Kanälen sowie in Print- und Onlinemedien über den Wettbewerb zu berichten bzw. berichten zu lassen. Beispielsweise können die Namen der als Mammutprojekt geförderten Vereine/Einrichtungen oder Organisationen zusammen mit dem eingereichten Bildmaterial auf den Social-Media-Kanälen der SOPREMA sowie der Internetseite der SOPREMA (www.soprema.de) verwendet werden.

SOPREMA beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). In diesem Zusammenhang sei auf die Datenschutzbestimmungen der SOPREMA unter https://www.soprema.de/datenschutz.html verwiesen.

Die Daten der nicht ausgewählten Organisationen werden gelöscht, sobald die Sponsoring-Aktion beendet ist und die Daten nicht mehr erforderlich sind, weil z. B. nicht mehr mit Rückfragen zum Prozedere zu rechnen ist. Daten der geförderten Mammutprojekte können länger gespeichert werden, um z. B. Rückfragen zum Sponsoring zu beantworten, die Förderleistungen zu erfüllen oder in Online- und Offline-Medien über die Sponsoringaktion zu berichten.

6. Sonstiges

Die Sponsoringaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und die Bestimmung der Preisträger ausgeschlossen.

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